Ablauf der Ausbildung

Nachdem sich der Fahrschüler in der Fahrschule angemeldet hat, beginnt die Ausbildung.
Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Theoretische Ausbildung:

Erfolgt in allen Betriebsstätten unter Einbeziehung weiterer Medien wie Smartboard,
Tafeln und Internet. Computergestütztes Lernen auch überall möglich

Jeder Fahrschüler hat die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu besuchen.

Erst dann kann er von der Fahrschule beim DEKRA / TÜV zur Theorieprüfung gemeldet werden, vorausgesetzt er hat das nötige Mindestalter für die theoretische Prüfung und der Führerscheinantrag ist bereits beim DEKRA / TÜV eingegangen. Die theoretische Prüfung erfolgt dann ausschließlich beim DEKRA / TÜV. Hierfür benötigen Sie den Ausweis, Geld und bei der ersten Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule über die Theoriestunden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung erfolgen. Jedoch sollte der Fahrschüler vor seiner ersten Fahrstunde einige theoretische Stunden besucht haben, um über grundlegende Vorschriften Bescheid zu wissen. Nachdem die praktische Ausbildung abgeschlossen ist und die Theorieprüfung bereits erfolgreich absolviert wurde, kann der Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung gemeldet werden. Dies geschieht in der Regel dann, wenn sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschüler der Meinung sind, dass der Fahrschüler optimal für die Prüfung vorbereitet ist. Natürlich müssen auch die vorgeschriebenen Pflichtstunden gefahren worden sein.

Die Praktische Prüfung kann Frühestens 4 Wochen vor dem Mindestalter abgelegt werden. Mitzubringen sind Geld, Ausweis und Bescheinigung.

Die Ausbildung für begleitetes Fahren B17 ist genauso wie bei Kl. B ab 18 Jahren. Man Kann sich ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter anmelden (16 ½ Jahren). Nach Bestehen der praktischen Prüfung darf mit der Vorübergehenden Fahrerlaubnis nur in Begleitung gefahren werden. ( Voraussetzung der Begleitperson/en , 30 Jahre alt, Führerschein Kl. B min. 5 Jahre besitzen, nicht mehr als 1 Punkt, nicht begleiten wenn der Grenzwert bei Alkohol 0,5 Promille überschritten hat. )

Zusätzlich bieten wir Ihnen die praktische Ausbildung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe an.

Nach der Prüfung:

Hat der Fahrschüler die praktische Prüfung erfolgreich bestanden, Abnahme erfolgt durch DEKRA / TÜV,
ist die Führerscheinausbildung erfolgreich abgeschlossen. Hat der Fahrschüler am Prüfungstag bereits das erforderliche Mindestalter, bekommt er seinen Führerschein in der Regel sofort vom Prüfer ausgehändigt. Ansonsten muss der Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden.